Klage gegen Baustoffrecyclinganlage abgewiesen
Lingen – Das Osnabrücker Verwaltungsgericht hat die Klage gegen eine Baustoffrecyclinganlage abgewiesen. Zwei Nachbarn des Unternehmens im Lingener Stadtteil Damaschke hatten gegen den Betrieb der Anlage geklagt. Die Kläger hatten sich durch Lärm und Staub belästigt gefühlt. Die Anlage darf aber nur an wenigen Tagen im Jahr zwischen acht und 16 Uhr betrieben werden und stellt weder eine außergewöhnliche Lärm-, noch Staubbelastung dar, so das Gericht.