Kinderschänder muss zweieinhalb Jahre in Haft
Neuenhaus. Ein Neuenhauser muss wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Urteil hat das Landgericht in Osnabrück am Morgen gesprochen. Außerdem muss der 47-jährige Schmerzensgeld zahlen. Er hatte seit 2008 in insgesamt sieben Fällen die Kinder von Verwandten, Freunden und Nachbarn unsittlich berührt. Der Mann hatte die Taten am ersten Verhandlungstag weitgehend gestanden. Die Verteidigung hatte noch auf eine Bewährungsstrafe plädiert.