Junger Mann aus Lingen bleibt auf freiem Fuß; Landgericht verhängt Bewährungsstrafe
Lingen – Ein 20-jähriger Mann aus Lingen muss doch nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Osnabrück hat seine neunmonatige Freiheitsstrafe in eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Der Bewährungszeitraum beträgt drei Jahre. Ausschlaggebend dafür sei die Tatsache gewesen, dass der Mann mittlerweile über einen festen Beruf verfüge, so ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Ems-Vechte-Welle. Das Amtsgericht Lingen hatte den 20-Jährigen zunächst wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, daraufhin hatte er Berufung eingelegt. /ig