Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 jetzt einreichen
Emsland/Grafschaft Bentheim – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim weist Unternehmer auf die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2017 hin. Bis zum Jahresende müssen demnach die Jahresabschlüsse elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers, der Bundesanzeiger Verlag GmbH, eingereicht werden. Offenlegungspflichtig sind insbesondere Kapital- sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet. Die Frist gilt für alle Unternehmen, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Die Jahresabschlüsse müssen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlusstag erfolgen. Versäumt ein offenlegungspflichtiges Unternehmen die Frist, leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. /ha