IHK weiter gegen Monopol bei der Abfallentsorgung
Osnabrück/Emsland/Grafschaft Bentheim – Die Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim hat ihre 2010 beschlossene Position zur Abfallentsorgung noch einmal bestätigt. Danach soll die öffentliche Hand bei einer wirtschaftlichen Betätigung ihre Kosteneffizienz zum Beispiel durch Ausschreibungen regelmäßig belegen. Die neue Vorschrift des Kreislaufwirtschaftsgesetzes führe nach IHK-Angaben in der Praxis zu bedenklichen Vorgängen. Die IHK bedaure, dass es im Gesetz keine Verpflichtung zur Ausschreibung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gebe, obwohl die Rechtslage in Niedersachsen eindeutig sei. Nur wenn ein privater Dritter den öffentlichen Zweck nicht ebenso gut erfülle, dürften Kommunen nach dem Kommunalverfassungsgesetz wirtschaftlich tätig werden, so die IHK.