IHK für Verbleib der Nussbaum-Bilder in Osnabrück
Emsland/Grafschaft Bentheim – In der Diskussion um den Verkauf von Bildern des Künstlers Felix Nussbaum, hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim klargestellt, dass ein Beschluss der IHK-Vollversammlung den Verbleib der Kunstwerke im Felix Nussbaum-Haus vorsieht. Das habe die Vollversammlung im Zusammenhang mit der Veräußerung der Bilder am 21. März bei einer Gegenstimme beschlossen. Die IHK reagiert damit auf die aktuelle Berichterstattung, nach der die Kammer einen bedingungslosen Verkauf vorsehe und die Kunstwerke dem Museum damit nicht mehr zur Verfügung stünden. Das entbehre jeder Grundlage, so die IHK. Die Kammer will die einst erworbenen Kunstwerke verkaufen, da sich Rechtsauffassungen und Rechtsprechungen in den vergangenen Jahren verändert hätten. Unter anderem der Landesrechnungshof hatte darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe einer IHK sei, Kunst- und Kulturförderung durch Erwerb und Besitz bedeutender Kunstwerke zu betreiben. /ha