Papenburg

IHK erinnert an Regeln zum Verkauf von Feuerwerkskörpern

Papenburg – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für Ostfriesland und Papenburg erinnert den Einzelhandel an wichtige Regeln zum Verkauf von Feuerwerkskörpern. Der Vertrieb darf in diesem Jahr am 29. Dezember beginnen. Bis dahin darf nach den Regeln des Sprengstoffrechtes kein Kleinfeuerwerk der Klasse II über den Ladentisch gehen. Alle Regeln und Hinweise zum Verkauf und zur Lagerung von Feuerwerkskörpern hat die IHK in einem Merkblatt zusammengefasst. /ha

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