Hunde nicht artgerecht gehalten: Geldstrafe

Lingen. Ein Hundehalter muss eine Geldstrafe zahlen, weil er seine Tiere nicht artgerecht gehalten hatte. Der 40-jährige war am Vormittag nicht zum Berufungsverfahren vor dem Osnabrücker Landgericht erschienen. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig und der Mann muss 2400 Euro Geldstrafe zahlen. Der Lingener darf zudem zwei Jahre lang keine Tiere halten. Der 40-jährige soll 2011 eine große Zahl von Hunden auf seinem Grundstück gehalten haben. Die Tiere sollen in ihren eigenen Fäkalien gelebt und nicht genügend Auslauf gehabt haben. Zudem seien die Zwinger zu klein und zu dunkel gewesen.

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