Hunde nicht artgerecht gehalten?
Lingen. Weil er sich angeblich nicht an das Tierschutzgesetz gehalten hat, muss sich heute ein Lingener vor dem Landgericht verantworten. In erster Instanz hatte das Amtsgericht den 40-jährigen zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte soll im Sommer 2011 eine große Anzahl von Hunden gehalten haben. Die Tiere sollen in ihren eigenen Fäkalien gelebt und nicht genügend Auslauf gehabt haben. Zudem seien die Zwinger zu klein und zu dunkel gewesen. Ein Urteil wird heute erwartet.