Henni Krabbe erhebt Anklage vor Verwaltungsgericht gegen Stadt Bad Bentheim
Bad Bentheim. In Sachen Plakaten ist das letzte Wort, laut Landratskandidatin Henni Krabbe, noch nicht gesprochen. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Dort heißt es die Stadt Bad Bentheim habe ihren umstrittenen Beschluss zurückgenommen, dass Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt der Landrätin bzw. des Landrates keine Plakate in der Stadt aufhängen dürfen. Wie ein Sprecher der Stadt Bad Bentheim der ems-vechte-welle mitteilte, gibt es bei jeder anstehenden Wahl 24 ausgewiesene Standorte, die plakatiert werden dürfen. Nach der Beschwerde durch Henni Krabbe, habe die Stadt eine Ausnahmegenehmigung erteilt und 27 weitere Standorte ausgewiesen, an denen nun alle Kandidatinnen und Kandidaten ihre Wahlplakate anbringen dürfen. Weiter heißt es in Krabbes Pressemitteilung, dass diese Genehmigung aber nur für DIN A 1-Plakate gelte, obwohl die Stadt genau wüßte, dass Kandidatin Krabbe nur die größeren DIN A 0-Plakate einsetzt. Laut dem Sprecher, wurde Henni Krabbe bereits im März mitgeteilt, dass die Plakatgröße DIN A-1 betragen müsse. Die Landratskandidatin hat deswegen heute durch ihren Rechtsanwalt Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. /sms