Haselünner wegen rechtsradikalem Video vor Gericht

Haselünne. Weil er ein rechtsradikales Youtube-Video auf seiner Facebook-Seite gepostet hat, muss sich am Vormittag ein Emsländer vor dem Osnabrücker Landgericht verantworten. Der Haselünner war in erster Instanz vom Meppener Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden. Der 32-jährige soll im vergangenen Sommer auf seiner Facebook-Seite das Video einer Neonazi-Band gepostet haben. Das Lied soll die Ermordung der Juden als „gute Tat“ beschrieben haben. Es steht auf dem Index der jugendgefährdenden Medien. Ein Urteil in diesem Berufungsverfahren könnte schon heute fallen.

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