Haselünner muss Strafe zahlen für rechtsradikales Video
Haselünne. Ein Haselünner ist mit seiner Berufung vor dem Osnabrücker Landgericht gescheitert. Der 32-jährige hatte im vergangenen Sommer ein rechtsradikales Youtube-Video auf seiner Facebook-Seite gepostet, das auf dem Index steht. Der Haselünner hatte sich wie in erster Instanz auch auf ein Gutachten einer Berliner Anwältin berufen. Das Gericht war heute aber der Meinung, dass sich der Angeklagte einen zweiten Rat hätte einholen müssen. Es bestätigte die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro. Der Emsländer kann noch Revision gegen das Urteil einlegen.