Handel mit Böllern startet am 28. Dezember
Emsland / Grafschaft Bentheim – Die Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim hat Handel und Gewerbe an den begrenzten Zeitraum zum Verkauf von Feuerwerkskörpern erinnert. Das geltende Sprengstoffrecht sehe vor, dass Kleinfeuerwerk wie zum Beispiel Raketen oder sogenannte China-Bölller nur an drei Tagen zum Jahresende verkauft werden darf. Außerdem ist der Verkauf nur an Personen über 18 Jahren erlaubt. Vor dem 28. Dezember dürfen keine Feuerwerkskörper der Kategorie 2 an den Verbraucher verkauft werden.