Haftbefehl gegen Vater im Ehrenmordprozess aufgehoben

Osnabrück/ Dörpen – Das Osnabrücker Landgericht hat den Haftbefehl gegen den im sogenannten Ehrenmord-Prozess angeklagten Vater der Getöteten aufgehoben. Der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer hat die Aufhebung damit begründet, dass der dringende Tatverdacht wegen Mordes im Rahmen der Beweisaufnahme entfallen sei. Dazu Landgerichtssprecher Holger Janssen:
 „Es gäbe zwar Indizien, die darauf hindeuten könnten, dass vielleicht der Vater beteiligt gewesen sein könnte, aber es gibt auch gewichtige Beweismittel, die dagegen sprechen und da der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten gilt ist die Kammer bei dem jetztigen Stand des Verfahrens der Ansicht, dass man dem angeklagten Vater den Mord nicht nachweisen kann. Das es sich um eine spontane Tat des Ehemannes handelt, der deswegen mit einer Verurteilung wegen Totschlags rechnen muss.“
 
Damit ist der Vater der getöteten 22-jährigen Dörpenerin auf freiem Fuß, muss aber weiterhin am Prozess teilnehmen. Die Beweisaufnahme wurde heute geschlossen. Die Plädoyers sollen am 6. Juni gehalten werden.

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