Grafschafter Ordnungsämter verweisen auf neues Hundegesetz

Grafschaft Bentheim. Die Grafschafter Ordnungsämter verweisen nochmals auf das neue Hundegesetz, das am 1.Juli in Kraft tritt. Ab diesem Tag müssen alle Hunde über sechs Monate nicht nur gechipt und haftpflichtversichert sein. Sie müssen auch alle in das niedersächsische Hunderegister eingetragen sein. Einige Hundehalter müssen einen Sachkundenachweis machen. Für Rückfragen stehen die Ordnungsämter in der Grafschaft Rede und Antwort:

Ansprechpartner für Nordhorn ist Herr Krainski, Tel. 05921 878-275, für Wietmarschen Herr Vogt, Tel. 05908 9399-41, für Uelsen Herr Epmann, Tel. 05942 209-13, für Emlichheim Herr Preger, Tel. 05943 809-111 und für Neuenhaus Herr Lefers, Tel. 05941 911-130.

Geschrieben von