Grafschaft weist auf Leinenpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten hin

Grafschaft Bentheim. Zum Start in den Frühling weist der Landkreis auf die Anleinpflicht für Hunde in den Grafschafter Naturschutzgebieten hin. Sie gilt das ganze Jahr. Entlang der Vechte in Brandlecht hätten bereits jetzt freilaufende Hunde Schafe gehetzt. In den Vorjahren waren dabei schon Tiere verletzt und sogar getötet worden. Deswegen wollen Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde und der Polizei die Leinenpflicht in den kommenden Wochen verstärkt kontrollieren. In folgenden Naturschutzgebieten gilt eine ganzjährige Anleinpflicht für Hunde:
Naturschutzgebiet „Brandlechter Vechtetal und Tillenberge“
Naturschutzgebiet „Engdener Wüste/Heseper Moor“
Naturschutzgebiet „Heidfeld“
Naturschutzgebiet „Hochmoor Ringe“
Naturschutzgebiet „Itterbecker Heide“
Naturschutzgebiet „Neuringer Wiesen“
Naturschutzgebiet „Reiherkolonie Lage“
Naturschutzgebiet „Vechte-Altarm Kalle“
Naturschutzgebiet „Dalum-Wietmarscher Moor“

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