Gesamtfreiheitsstrafe gegen Lingener nach Berufung um einen Monat erhöht
Lingen – Das Osnabrücker Landgericht hat der Berufung eines 28-jährigen Mannes aus Lingen, nicht stattgegeben. Der Mann war vom Lingener Amtsgericht wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Das Landgericht hob das Urteil aus dem vergangenen Jahr zum Teil auf und fasste es unter Einbeziehung einer weiteren Straftat neu. Demnach wurde die Gesamtfreiheitsstrafe um einen Monat auf sechs Monate erhöht. Daneben darf dem 28-Jährigen keine Fahrerlaubnis vor dem Ablauf von einem Jahr erteilt werden. Und der Mann darf drei Monate lang nicht mit Kraftfahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen. Der 28-Jährige war im April vergangenen Jahres zweimal unter dem Einfluss von Drogen auf einem Kleinkraftrad unterwegs, obwohl er keine Fahrerlaubnis hatte. /ha