Gericht erklärt Lingener Abwassergebührensatzung erneut für unwirksam
Lingen. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Abwassergebührensatzung der Stadt erneut für unwirksam erklärt. Das Gericht gab heute einer entsprechenden Klage statt. Kläger hatten sich dagegen gewehrt, dass sie in den Jahren 2011 und 2012 Abwassergebühren für Schmutzwasser an die Stadt zahlen sollten. Laut Gericht fehle iIn der Abwassergebührensatzung 2011 eine Gebührenkalkulation, für 2012 liege keine ordnungsgemäße Kalkulation vor. Das Verwaltungsgericht hatte den Klägern bereits im Sommer 2011 Recht gegeben. Das heutige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.