Genehmigung für Sonntagsöffnung in Nordhorn war rechtswidrig
Nordhorn – Die Genehmigung für Nordhorns verkaufsoffenen Sonntag am kommenden Wochenende basierte auf einem verfassungswidrigen Ladengesetz. Das schreiben die Grafschafter Nachrichten und beziehen sich dabei auf das Veto des Osnabrücker Verwaltungsgerichtes. Demnach begründen die Verwaltungsrichter ihr Nein zum verkaufsoffenen Sonntag damit, dass die Genehmigung auf einem Ladenöffnungsgesetz basiere, das zu viele Ausnahmen von der Sonntagsruhe zulasse. Es fehle ein sachlicher Grund als zwingende Voraussetzung für eine ausnahmsweise Geschäftsöffnung am Sonntag. Dieser sachliche Grund könne nicht im wirtschaftlichen Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber oder im Shopping-Interesse potenzieller Käufer liegen. Die Stadt will zeitnah das erneute Gespräch mit allen Beteiligten suchen, um einen neuen Termin für den gestrichenen Verkaufssonntag zu finden. /ha