Geflügel darf in der Grafschaft wieder im Freien gehalten werden
Grafschaft Bentheim – Geflügel darf ab dem 1. Mai wieder im Freien gehalten werden. Wie der Landkreis Grafschaft Bentheim in einer Pressemitteilung schreibt, endet die Aufstallungs-Pflicht am 30. April. Nach den Ausbrüchen der Vogelgrippe in Niedersachsen durfte kein Geflügel mehr im Freien gehalten werden. Der Landkreis weist aber darauf hin, dass auch nach dem Ende der Aufstallungs-Pflicht die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden müssen. /ig