Freizeitarrest für 19-Jährigen nach dreifacher Körperverletzung
Nordhorn – Das Nordhorner Amtsgericht hat einen 19-jährigen Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einem Freizeitarrest verurteilt. Außerdem muss er ein Anti-Gewalttraining absolvieren und 400 Euro Schadenswiedergutmachung an das Opfer zahlen. Der 19-Jährige soll im April in der Nordhorner Innenstadt dreimal auf sein Opfer eingeschlagen und diesen dadurch verletzt haben. Die Tat hat der Angeklagte vor Gericht weitestgehend gestanden. Während der Tat soll er unter erheblichem Alkoholeinfluss gestanden haben. In den kommenden sechs Monaten wird dem 19-Jährigen ein Mitarbeiter des Jugendamtes zu einer sogenannten Betrreuungsweisung an die Seite gestellt. Das Urteil ist nach Auskunft eines Gerichtssprechers rechtskräftig. /ha