Flucht war nicht erstes „schwerwiegendes Versagen“ von Reinhard R.
Lingen. Der Sicherungsverwahrte Reinhard R., der Anfang Juni nach einem Freigang nicht in die JVA Lingen zurückgekehrt war und dabei ein Mädchen vergewaltigt haben soll, hat dabei nicht zum ersten Mal gegen Auflagen bei einer Haftlockerung verstoßen. Wie die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU mitteilt, habe R. bei einer früheren Inhaftierung schon einmal „schwer wiegend“ während einer Lockerung in einem Hafturlaub versagt. Gegen Ausgänge habe bei Reinhard R. außerdem gesprochen, dass er bereits lange in Haft gewesen war. Weiterhin seien die Rückfallgeschwindigkeit, sein Verhalten im Gefängnis während der ersten Jahre seiner laufenden Haft und „seine Persönlichkeit“ Gegenargumente für Ausgänge gewesen. Trotzdem wurden Reinhard R. insgesamt 390 Aushänge gewährt, darunter 23 Langzeitausgänge. Reinhard R. War am Wochenende vor Pfingsten nicht von einem Langzeitausgang in die JVA Lingen zurückgekehrt. Er stellte sich eine Woche später am Bahnhof Kleve selber. Zuvor war öffentlich nach ihm gefahndet worden.