Ferienwohnung-Vermieterin aus Papenburg siegt vor Bundesgerichtshof
Papenburg. Vor dem Bundesgerichtshof ist ein Streit zwischen mehreren Nachbarn aus dem Emsland zu Ende gegangen. Das berichtet das Portal RTL Online. Eine Frau aus Papenburg hatte ihre Wohnung an Feriengäste vermietet, was ihren Nachbarn allerdings nicht passte, da sie sich durch die ständigen Wechsel im Haus gestört fühlten. Nachträglich schlossen sie deshalb eine solche Nutzung per Eigentümerversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit aus. Doch dieser Beschluss über den Kopf der Betroffenen hinweg sei rechtswidrig, urteilten die obersten Zivilrichter in Karlsruhe. Jeder Eigentümer müsse sich darauf verlassen können, dass die Nutzung seiner Wohnung nicht ohne sein Zutun eingeschränkt wird.Wenn einem Wohnungsbesitzer in einer gemeinsamen Wohnungsanlage verboten werden soll, an Feriengäste zu vermieten, müssen dem alle Eigentümer zustimmen, so das Urteil. /sms