Emsländer zieht Berufung nach Verurteilung zu zwei Jahren Haft zurück
Papenburg – Ein 24-jähriger Mann aus dem nördlichen Emsland, der wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Schriften vom Papenburger Amtsgericht verurteilt worden war, hat seine Berufung vor dem Landgericht Osnabrück zurückgezogen. Das schreibt die Neue Osnabrücker Zeitung. Der Angeklagte war im vergangenen Dezember zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Auf dem Computer und dem Mobiltelefon des Mannes war verbotenes Bildmaterial entdeckt worden. Bereits 2015 sei der Mann wegen des Besitzes und der Weitergabe von Bildern mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt verurteilt worden. Therapiemaßnahmen habe der Mann bisher immer nach kurzer Zeit abgebrochen. Vor dem Landgericht habe sich der Mann kurz mit seinem Verteidiger beraten und seinen Einspruch zurückgezogen. Damit sei das Urteil des Papenburger Amtsgerichtes rechtskräftig. /ha