Beesten

Emsländer wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht

Beesten – In einem Berufungsverfahren muss sich heute ein 58-jähriger Mann aus Beesten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 21. September 2016 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Am 06. März 2017 hob das Landgericht das Urteil auf Berufung des Angeklagten teilweise auf und verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob das Oberlandesgericht Oldenburg wiederum das Urteil des Landgerichts Osnabrück auf und verwies auf eine neue Verhandlung. Zu dem Termin heute sind unter anderem zwei Zeugen, ein Nebenkläger, ein gesetzlicher Vertreter und ein Nebenklägervertreter geladen. /nh

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