Emlichheim weist auf Räum- und Streupflichten hin
Emlichheim. Nach den ersten kalten Tagen des Winters weist die Samtgemeinde Emlichheim auf die Räum- und Streupflicht von Grundstückseigentümern hin. Es sei die Pflicht von Grundstücksbesitzern, auf Wegen oder den Bürgersteigen vor dem Grundstück Schnee zu schieben oder Streusalz bzw. abstumpfende Mittel zu streuen. Ein Streifen von 1,50 Meter müsse freigehalten werden und auch Regenrinnen, Gossen und Kanalschächte sollten eisfrei gehalten werden, damit Tauwasser abfließen kann. Geräumt werden muss zwischen 7:30 Uhr und 19:00 Uhr. In der Regel haben Vermieter außerdem ihre Straßenreinigungspflichten auf ihre jeweiligen Mieter übertragen. Die Samtgemeinde empfiehlt hier einen Blick in den Mietvertrag. /cm