Elf Jahre Haft für tödlichen Schuss

11 Jahre Haft – wegen Totschlags und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. So lautet das Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Osnabrück im Prozess gegen einen 69-jährigen Angeklagten. Er soll den tödlichen Schuss mit einem Revolver auf seine frühere Lebensgefährtin abgegeben haben. ems-vechte-welle-Reporter Heiko Alfers mit den Details zum Urteil.

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