Einspruch zurückgenommen: Strafbefehl gegen Ex-Landesschriftführer der AfD rechtskräftig
Papenburg – Der Ex-Landesschriftführer der AfD aus dem nördlichen Emsland hat seinen Einspruch gegen einen gegen ihn erlassenen Strafbefehl zurückgenommen. Der Mann hatte Anfang 2017 als Verantwortlicher der AfD eine Urkundenfälschung begangen. Er hatte zwei Schreiben der Niedersächsischen Landeswahlleiterin gefälscht, um so den Eindruck zu erwecken, er habe die für die Teilnahme an der Bundestagswahl erforderliche Landesliste rechtzeitig bei der Landeswahlleiterin eingereicht. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte beim Amtsgericht Papenburg den Erlass eines Strafbefehls und die Festsetzung einer Geldstrafe von insgesamt 1.800 Euro beantragt. Die zuständige Strafrichterin kam dem nach. Nach Zustellung des Strafbefehls legte der 26-Jährige Einspruch ein. Nachdem dieser zurückgenommen wurde, ist der Strafbefehl nun rechtskräftig geworden./wp