Ein Freispruch, ein Schuldspruch am Amtsgericht Meppen

Meppen – In den Fällen wegen sexueller Nötigung, die heute am Amtsgericht verhandelt wurden, ist jeweils ein Urteil gefallen. Der 27-jährige geistig behinderte Mann aus Papenburg, der eine ebenfalls geistig behinderte Frau zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben soll wurde freigesprochen. Der gesundheitliche Zustand der Hauptbelastungszeugin hatte sich so stark verschlechtert, dass sie zu der Sache keine Aussage machen konnte. Der 57-jährige Mann aus Haselünne wurde in zwei von drei Anklagepunkten für schuldig befunden. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Nachstellung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Anklage wegen sexueller Nötigung wurde fallen gelassen.

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