Ehrenmordprozess: Vater für haft- und prozessfähig erklärt

Dörpen – Im sogenannten Dörpener Ehrenmord-Prozess ist der angeklagte Vater der Getöteten für haft- und prozessfähig erklärt worden. Das geht aus einem Bericht eines unabhängigen Arztes hervor. Die Verteidigung des Angeklagten hatte behauptet, dem 70-Jährigen sei ein Arztbesuch verwehrt worden. Dies stimmt nachweislich nicht. Außerdem wurde eine Verlegung in die JVA Lingen beantragt, wo seine Zuckerkrankheit eine bessere Berücksichtigung fände. Des Weiteren hat das Gericht heute der Einführung neuer Beweisanträge in die Verhandlung zugestimmt. Dabei handelt es sich um Gesprächsprotokolle aus Wohnraumüberwachungen. Diese sollen laut Staatsanwaltschaft belegen, dass der Vater der Getöteten seine Familie immer wieder dazu aufgefordert haben soll, nicht über die Umstände der Tötung zu sprechen.

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