Ehrenmord-Prozess; Verteidiger des Ehemanns legen sich nicht auf Strafmaß fest

Dörpen – Die Verteidiger des im Dörpener Ehrenmord-Prozess angeklagten Ehemannes der Getöteten haben sich in ihrem Plädoyer nicht auf ein Strafmaß festgelegt. Sie gaben dem Gericht drei Varianten zu bedenken, wie sich die Tötung der 22-Jährigen zugetragen haben könnte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Hamza D. die 22-jährige Dörpenerin wissentlich getötet habe. Dazu der Rechtsanwalt des Angeklagten, Thorsten Dieckmeyer:
„Dann stellt sich die Frage: ist es eine lebenslange Freiheiststrafe aus niederen beweggründen, oder eben eine zeitige Freiheitsstrafe als Totschlag? Darauf wird sicher das Schwergewicht liegen. Aber es gibt gewichtige Gründe dafür anzunehmen, dass der Angeklagte gar nicht der Täter ist, der das Opfer erwürgt hat.“
Aus Sicht der Verteidigung seien die drei in ihrem Plädoyer vorgestellten möglichen Tathergänge gleichwertig. Das Gericht müsse entscheiden, welche Version nicht auszuschließen sei. Am Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt. Dann plädieren die Verteidiger des angeklagten Vaters der Getöteten.

 

Geschrieben von