Ehepaar wegen falscher Urkunden bei Adoption vor Gericht

Lingen – Heute beginnt das Berufungsverfahren gegen ein Ehepaar, das über das Amtsgericht Lingen ein chinesisches Kind adoptieren wollte. Die Frau wurde bereits wegen Falschbeurkundungen zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt, der Mann wurde freigesprochen. Dem Ehepaar aus Berlin wird vorgeworfen, sich im Jahr 2007 in China für das Ausstellen einer Geburtsurkunde fälschlicherweise selber als Eltern ausgegeben zu haben. Die Beantragung eines Passes bei der Deutschen Botschaft scheiterte 2008, nach der Heirat des Paares stellte das Ehepaar 2009 einen Adoptionsantrag für das Kind. Unter Vorlage einer falschen Geburtsurkunde erlaubte das Amtsgericht Lingen schließlich die Adoption des Kindes. Das Berufungsverfahren beginnt heute um 9 Uhr vor dem Landgericht Osnabrück.

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