Dörpener Ehrenmordprozess: Haftfrage des Vaters soll überprüft werden

Dörpen – Im sogenannten Dörpener Ehrenmord-Prozess haben die Verteidiger heute einen offiziellen Antrag gestellt, der die Haftfrage des angeklagten Vaters der Getöteten überprüfen soll. Der Haftbefehl beruhe nach Ansicht der Verteidigung darauf, dass der Angeklagte als Reaktion auf die Ehrverletzung die Tötung seiner Tochter als einzige Lösung gesehen haben soll. Die Staatsanwaltschaft versuche, aus Gesprächen, die nach der Tötung aufgezeichnet wurden, einen Zusammenhang herzustellen. Die Aussagen des Sachverständigen Jan Kizilhan hätten den Angeklagten in dieser Frage heute nicht belastet, sagt sein Verteidiger Klaus Rüther:

 "Da hat der Sachverständiger heute gesagt, dass das in deren Religionsverständnis, in diesem individuellen Religionsverständnis dieser Familie liegt und das das nicht heißt, dass das vorher so geplant gewesen sein muss. Also, unsere Sichtweise, europäisch-stringent, dieser Dinge passt nicht zu der Gesprächskultur, die die am Telefon hatten. Deswegen ist der Nachweis, so wie ihn die Staatsanwaltschaft behauptet, aus meiner Sicht, nicht mehr gegen seit heute."
 
Nachdem bereits zusätzliche Termine für den Prozess festgelegt worden waren, hat das Gericht heute zwei weitere Verhandlungstage bekanntgegeben. Insgesamt gibt es noch fünf Prozesstage. Der nächste Verhandlungstermin vor dem Osnabrücker Landgericht ist am 18. März.
 

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