Bundesgerichtshof verurteilt Jäger aus Lingen zu Schadensersatzzahlungen
Lingen. Zwei Jäger aus Lingen müssen Schadensersatz an einen Landwirt aus Freren zahlen. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Die Männer hatten im Dezember 2009 eine Treibjagd in unmittelbarer Nähe zum Grundstück des Landwirtes veranstaltet. Dabei war der Hund eines Jagdgastes auf dessen Weide gelaufen und hatte die dort grasenden Rinder erschreckt. Bei dem Versuch die aufgescheuchten Tiere wieder einzufangen, zog sich der Landwirt einen komplizierten Bruch der rechten Hand zu. Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte die Männer bereits zur Zahlung eines Schmerzensgeldes und Schadensersatz verurteilt. Die Veranstalter der Jagd hatten gegen das Urteil eine Beschwerde eingereicht. Diese wurde vom Bundesgerichtshof nun jedoch abgewiesen./wp