Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Emsländer
Messingen – Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gegen einen Mann aus Messingen bestätigt. Der Mann hatte sich im Jahr 2008 ein neues Wohnmobil gekauft. Von Mai 2009 bis Juli 2010 hatte er dreimal die Werkstatt der beklagten Verkäuferin aufgesucht um insgesamt 35 kleinere Mängel beseitigen zu lassen. Im April 2011 wollte er dann wegen weiterer aufgetretener Mängel vom Kaufvertrag zurücktreten. Er verklagte die Verkäuferin außerdem auf über 125.000 Euro, was dem Kaufpreis abzüglich des Wertverlusts entsprach. Sowohl das Landgericht Osnabrück als auch das Oberlandesgericht Oldenburg hatten die Klage abgewiesen, mit der Begründung, das es sich bei den Mängeln lediglich um Bagatellprobleme handelte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt, das Urteil ist damit rechtskräftig.