Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Sicherheitsverwahrten
Lingen – Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen 53-jährigen Sicherheitsverwahrten bestätigt. Der Mann war im Mai 2014 von einem Ausgang nicht in die JVA Lingen zurückgekehrt. Während seines Ausgangs soll sich der Mann nach einer privaten Feier bei einem Bekannten an einer 13-jährigen vergangen haben. Die Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück hatte in dafür bereits im Februar zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Außerdem wurde eine erneute Sicherheitsverwahrung angeordnet. Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird dieses Urteil nun rechtskräftig./wp