Brötchen und Blumen dürfen an den Ostertagen verkauft werden
Emsland/Grafschaft Bentheim – Am Ostersonntag und am Ostermontag dürfen in Niedersachsen jeweils drei Stunden frische Backwaren und Blumen verkauft werden. Das hat die Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim mitgeteilt. Im Gegensatz zur Regelung in Nordrhein-Westfalen erlaube das Niedersächsische Ladenöffnungsgesetz die Öffnung der Verkaufsstellen am Karfreitag und an beiden Ostertagen. Voraussetzung sei, dass die Geschäfte nach ihrer Größe und ihrem Sortiment auf den „täglichen Kleinbedarf“ ausgerichtet seien. Hierzu gehören unter anderem Backwaren, Blumen und Zeitungen. Im angrenzenden Nordrhein-Westfalen dürfen Blumen und Brötchen laut IHK an Ostern jeweils nur am Sonntag über den Ladentisch gehen. /ha