Börger erringt Teilerfolg vor Gericht
Börger. Die Gemeinde hat einen Teilerfolg vor Gericht errungen. Sie muss dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems keine Subventionen zurückzahlen. Das Verwaltungsgericht Osnabrück gab einer Klage der Gemeinde gegen die Behörde statt und hob einen entsprechenden Rückforderungsbescheid auf. 2009 hatte die Gemeinde Subventionen in Höhe von rund 137.000 Euro für den Ausbau des Dünenwegs erhalten. In diesem Zusammenhang und mit freiwilligen Zahlungen der Anlieger des Dünenwegs finanzierte die Gemeinde den Bau einer umstrittenen privaten Realschule im Ort. Weil die Gemeinde beim Antrag der Subventionen falsche Angaben gemacht hatte und gegen den ehemaligen Bürgermeister von Börger Klage wegen Subventionsbetrugs erhoben wurde, forderte das Amt für regionale Landesentwicklung ihre Subventionen zurück. Dagegen hatte die Gemeinde geklagt und nun Recht bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klage gegen Börgers ehemaligen Bürgermeister vor dem Landgericht Osnabrück läuft noch.