Bordell-Betreiber müssen Strafe wegen Betrugs zahlen

Grafschaft Bentheim – Die Betreiber eines Bordells müssen eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro zahlen. Außerdem müssen sie 3500 Euro Sozialleistungen zurückzahlen. Zollbeamte hatten das Bordell 14 Tage nach der Eröffnung kontrolliert. Dabei stellten die Beamten fest, dass das Betreiber-Ehepaar aus dem Emsland Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von zwei Gemeinden bezog. Außerdem gaben sie die Einkünfte aus dem Bordellbetrieb nicht an. Jetzt müssen sie das Geld zurück- und zusätzlich eine Geldstrafe zahlen.

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