Biogasanlagenbetreiber muss 403.000€ doch nicht an Kreis zurückzahlen
Meppen. Der Landkreis Emsland hat vor dem Oberlandesgericht in Oldenburg eine herbe Schlappe einstecken müssen. Ein Landwirt muss keine 403 Tausend Euro zurückzahlen. Die Richter kassierten ein Urteil des Amtsgerichts Meppen und verwiesen den Fall dorthin zurück. Der Landwirt soll mit seiner Biogasanlage mehr Strom ins Netz eingespeist haben, als gesetzlich erlaubt. Daraufhin forderte der Landkreis die Einspeisevergütung zurück und bekam in Meppen zunächst Recht. Die Oldenburger Richter allerdings wollen vor allem wegen der Rückzahlungshöhe den Fall neu verhandelt wissen. Der Landwirt hatte mit seiner Biogasanlage ein zweites Blockheizkraftwerk versorgt, das allerdings von einer Gesellschaft betrieben wird. Einen Termin für eine neue Verhandlung in Meppen gibt es noch nicht.