Biogasanlagen-Betreiber muss 400.000€ zurückzahlen

Meppen. Ein Biogasanlagen-Betreiber muss 400 Tausend Euro an den Landkreis Emsland zurückzahlen. Das hat heute das Meppener Amtsgericht entschieden. Der Betreiber hatte mehr Strom mit der Anlage produziert als gesetzlich erlaubt und so zuviel Einspeisevergütung bekommen. Diese forderte der Kreis nun zurück. Bei der Überprüfung von 15 Biogasanlagen im Emsland im vergangenen Jahr war diese Unregelmäßigkeit aufgefallen. Von neun Fällen war dies der einzige, der vor Gericht ausgefochten wurde. Die 400 Tausend Euro sollen an die emsländische Naturschutzstiftung gehen.

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