BGH bestätigt Urteil wegen Tötung gegen Papenburger
Papenburg. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen Mann aus Papenburg wegen der Tötung des Geliebten seiner Ehefrau bestätigt. Das meldet jetzt das Osnabrücker Landgericht. Dies hatte den heute 35-jährigen im August zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er hatte im Dezember 2013 den Geliebten seiner Ehefrau erstochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt, weil sie elf Jahre Haft für den Mann gefordert hatte. /mk