Bewährungsstrafe für Angeklagten – Opfer muss nach Verlust der Sehkraft entschädigt werden
Meppen – Das Meppener Amtsgericht hat einen 22-jährigen Mann wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. In das Urteil wurden mehrere Einzelstrafen einbezogen. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hatte einem Bekannten am Neujahrsmorgen 2018 mehrmals mit der Faust auf ein Auge geschlagen. Dabei zerbrach die Brille des Opfers. Durch Glassplitter im Auge verlor das Opfer die Sehkraft auf dem linken Auge. Während der vierjährigen Bewährungsstrafe muss der Verurteilte mindestens 500 Euro monatlich an den Geschädigten zahlen. Sollte der Mann gegen diese Bewährungsauflage verstoßen, muss das Gericht prüfen, ob die Bewährung widerrufen wird. Außerdem muss der Angeklagte für die Kosten des Verfahrens und die Aufwendungen der Nebenklage aufkommen./ha