Bewährungs- und Geldstrafe für unerlaubte Einfuhr von Drogen
Lingen – Das Lingener Amtsgericht hat heute einen 49-jährigen Mann wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. In das Urteil fließt die Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit ein. Außerdem wurde der Angeklagte zu einer Zahlung von 2000 Euro verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der 49-Jährige hatte Anfang Januar erhebliche Mengen Marihuana und Amphetamin aus den Niederlanden nach Deutschland gebracht. Das Rauschgift hatte er jemandem am Osnabrücker Hauptbahnhof übergeben und dafür 300 Euro erhalten. Das Urteil ist rechtskräftig. /ha