Betrug um Arbeitsbühnen und Gabelstapler vor Gericht

Haren. Weil sie zwei Firmen um Arbeitsbühnen und Gabelstapler betrogen haben sollen, müssen sich von heute an zwei Niederländer vor dem Landgericht in Osnabrück verantworten. Es handelt sich um ein Berufungsverfahren. Das Meppener Amtsgericht hatte sie wegen Betrugs zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die beiden Männer sollen im November 2008 von einer Firma in Haren zwei Arbeitsbühnen gemietet und nicht zurückgebracht haben. Eine Firma in Rheine wurde so um einen Gabelstapler betrogen. Ein Urteil wird am Donnerstag erwartet.

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