Berufungsverfahren wegen tödlichen Auffahrunfalls

Werlte. Das Osnabrüber Landgericht verhandelt am Vormittag das Berufungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 46-jährigen. Der Mann aus Werlte soll im Februar mit seinem Auto mit überhöhter Geschwindigkeit auf einen anderen Wagen aufgefahren sein. Durch die Wucht des Aufpralls schleuderte sein Auto in den Gegenverkehr und krachte dort mit einem weiteren Wagen. Dessen Fahrerin wurde dabei so schwer verletzt, dass sie wenige Tage später starb. In erster Instanz hatte das Meppener Amtsgericht eine Geldstrafe von 6.000 Euro verhängt.

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