Berufungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs

Nordhorn – Ein 63-jähriger Mann muss sich heute in einem Berufungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs verantworten. Er soll in zwei Fällen die elfjährige Tochter eines Bekannten unsittlich berührt haben. Das Amtsgericht Nordhorn hat ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ein Urteil im Berufungsverfahren wird in der kommenden Woche erwartet. /ig

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