Berufungsverfahren wegen Bedrohung beginnt

Bad Bentheim. In einem Berufungsverfahren vor der Jugendkammer des Landgerichts muss sich heute ein 21-jähriger Bad Bentheimer verantworten. Er war vom Amtsgericht wegen Bedrohung zu einem Jahr und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Der 21-jährige soll im vergangenen Juli bei einem Streit einen Mann mit einem Springmesser bedroht haben. Der Bentheimer soll gesagt haben, dass er den Mann umbringen und dessen Haus und Restaurant in Brand setzen wolle. Ein Urteil wird heute erwartet.

Geschrieben von