Berufungen zurückgezogen – Haselünner rechtskräftig verurteilt
Haselünne – Im Berufungsverfahren gegen einen 25-jährigen Mann aus Haselünne haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Berufung jeweils zurückgezogen. Das hat ein Sprecher des Osnabrücker Landgerichtes der ems-vechte-welle bestätigt. Das Amtsgericht Meppen hatte den Mann im März dieses Jahres wegen Volksverhetzung zu einer Bewährung von zwei Jahren verurteilt. Er hatte im August vergangenen Jahres in einem sozialen Netzwerk einen Text veröffentlicht, in dem er zu einer feindseligen Haltung gegenüber Asylbewerbern angeheizt hatte. Durch die Rücknahme der Berufungen ist das Urteil nun rechtskräftig. /ha