Berufung zurückgezogen – Urteil gegen Papenburger rechtskräftig
Papenburg – Im Berufungsverfahren gegen einen Papenburger am Osnabrücker Landgericht verhandelt haben sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurückgezogen. Der 29-jährige war im April 2016 vom Amtsgericht Papenburg wegen exhibitionistischer Handlungen in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist nun rechtskräftig. /SoS